In der 19. Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses wurden Kriminalhauptkommissar Blumenröther und Polizeioberkommissar Yıldırım befragt. KHK Blumenröther war in der BAO Trio an den Ermittlungen zum NSU beteiligt, während POK Yıldırım von 2005-2009 in der BAO Bosporus tätig war.
KHK Blumenröther war in erster Linie eine zentrale Figur in den Ermittlungen zum Mord an Theodoros Boulgarides. Als solche hat er gemeinsam mit einem Kollegen die Ermittlungen geleitet und war auch für die Erstbefragungen der Nachbarschaft, Familie, Bekannten und Verwandten des Ermordeten zuständig. Er gab in der Sitzung an, umfangreiche Ermittlungen durchgeführt zu haben. Diese waren in erster Linie von der Theorie geleitet, dass Theodoros Boulgarides einem Auftragsmord und / oder den Folgen der Spielschulden seines Bruders zum Opfer gefallen sein könnte, da die Waffe schon vorher in anderen Morden benutzt wurde. Somit bestand der Verdacht, es müsste sich um offene Rechnungen innerhalb des migrantischen Milieus handeln. Sogar total abwegigen Theorien, wie z.B. dass Boulgarides angeblich von der STASI angeworben wurde, ist nachgegangen worden. Bei allen Fragen zu Zusammenhängen mit Morden aus der Neo-Nazi Szene antwortete KHK Blumenröther hingegen, dass man das ja nicht hätte wissen können. Die Lage des Geschäfts, in dem Boulgarides umgebracht wurde, schätze der Zeuge als ungeeigneten Tatort für einen solchen Mord ein, da sowohl für die Ausspähung als auch für die Tatausführung dort ein hohes Entdeckungsrisiko bestand. Außerdem betonte er, dass der Schlüsseldienst von Boulgarides noch gar nicht richtig geöffnet hatte, sondern sich noch in der Einrichtungsphase befand und von außen überhaupt nicht als „migrantisch geführtes“ Geschäft erkennbar war. Daher stellt sich die Frage, ob die BKA-Version, dass der NSU das Ladenlokal zufällig bei seinen Ausspähungsfahrten entdeckt hat und dann eine sogenannte “Gelegenheitstat“ begangen hat, plausibel ist.
Der Zeuge POK Yıldırım betonte in seiner gesamten Befragung, dass er nur als Begleitperson zu Befragungen, z.B. zu Gefährdetenansprachen, mitging. Zudem habe er übersetzt und konnte sich sonst an keine Details seiner Arbeit der damaligen Zeit erinnern.
Die letzte Zeugenbefragung dieses Sitzungstags fand aus Geheimschutzgründen nicht-öffentlichen statt. Dabei wurde ein Mitarbeiter des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz befragt.
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