2. Sitzung des UA

In seiner zweiten Sitzung hat sich der Ausschuss vor allem mit Organisations- und Verfahrensfragen sowie mit Beweisbeschlüssen zur Aktenbeiziehung und Ladung von Sachverständig*innen und Zeug*innen beschäftigt.

Für die Ausschusssitzung am 27. Juni wurde die Ladung der Journalisten Jonas Miller (Bayerischer Rundfunk) und Robert Andreasch (AIDA-Archiv München) als Sachverständige zum Thema ‚Rechtsextremistische Aktivitäten im Raum Nürnberg/Nordbayern und im Raum München‘ beschlossen. Beide Fachjournalisten haben Gutachten für den zweiten NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zu den Neonaziszenen im Raum Franken bzw. Oberbayern erstellt. Sie recherchieren bereits seit vielen Jahren zu den möglichen NSU-Unterstützern in Bayern und gelten bundesweit als führenden Experten zu den Hintergründen und Zusammenhängen des NSU-Komplexes.

Weiterhin hat der Ausschuss den Vorsitzenden des zweiten Bundestagsuntersuchungsausschusses zum NSU-Komplex, Clemens Binninger (CDU), die Vorsitzende des zweiten Thüringer NSU-Untersuchungsausschusses, Dorothea Marx (SPD), und den Vorsitzenden des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses in Sachsen, Lars Rohwer (CDU), für die Sitzung am 07. Juli als sachverständige Zeug*innen einzuladen. Sie sollen insbesondere über die Erkenntnisse und offenen Fragen aus ihren Ausschüssen mit einem Bezug zu Bayern berichten.

Als weitere sachverständige Zeug*innen sollen drei Nebenklagevertreter im NSU-Prozesse vor dem Münchener Oberlandesgericht geladen werden: Die Anwält*innen Seda Başay-Yıldız, Antonia von der Behrens und Peer Stolle. Sie haben jeweils Angehörige der Opferfamilien Kubasik und Simsek im Prozess als Nebenkläger vertreten. RA Başay-Yıldız hat aufgrund ihrer Anwaltstätigkeit selber Morddrohungen durch den sogenannten ‚NSU 2.0‘ erhalten. Antonia von der Behrens ist Herausgeberin des Buches ‚Kein Schlusswort‘, in welchem einige der umfangreichen Abschlussplädoyers der Nebenklage und persönliche Statements von Opferangehörigen im Prozess dokumentiert werden.

Außerdem hat der Ausschuss in seiner zweiten Sitzung beschlossen, jeweils Sachverständig*innen mit der Aktenvorsichtung beim Generalbundesanwalt und beim Bundesamt für Verfassungsschutz zu beauftragen. Dies bedeutet für den Untersuchungsausschuss eine erhebliche Arbeitserleichterung und gewährleistet, dass tatsächlich möglichst alle für den Untersuchungsauftrag relevanten Unterlagen dieser Behörden angefordert werden können.

Darüber hinaus hat der Ausschuss noch die Beiziehung von Akten des ersten bayerischen NSU UA beschlossen, die beim bayerischen Innen- und Justizministerium und bei der Thüringischen Landesregierung lagern. Vom Oberlandesgericht München wurden das Urteil und noch vorhandene Ermittlungsakten angefordert. Von allen bisherigen NSU-Untersuchungsausschüssen im Bund und in den Ländern wurden zudem die jeweiligen Abschlussberichte und Sitzungsprotokolle angefordert.

Im Anschluss an die Sitzung fand dann der Ortstermin an den beiden Münchener Tatorten des NSU statt.

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