In der 21. Sitzung des NSU – Untersuchungsausschusses gab der Ausschussvorsitzende Toni Schuberl bekannt, dass er sich per Brief an den Hamburger Innensenator Andy Groote mit einer Voranfrage zu Hamburger Erkenntnissen und Aktenbeständen hinsichtlich der NSU-Aufklärung gewendet hat. Zweck dieses Schreibens sei die Vorbereitung eines Beweisantrags zu den Tatortausspähungen des NSU, denn in der Mordserie des NSU gibt es eine besondere Auffälligkeit. Die Morde an Abdurrahim Özüdoğru am 13. Juni 2001 in Nürnberg, an Süleyman Taşköprü am 27. Juni 2001 in Hamburg und an Habil Kılıç am 29. August 2001 in München liegen nämlich zeitlich sehr nahe beieinander. Daher erscheint es laut Schuberl nicht abwegig, dass auch die Ausspähungen der Tatorte in zeitlicher Nähe erfolgt sind. Zudem galt das möglicherweise auch für Ausspähungen von weiteren potenziellen Anschlagszielen. Der Ausschussvorsitzende betonte deshalb, dass gerade aufgrund dieser außergewöhnlichen zeitlichen Nähe und gleichzeitig der geographisch großen Distanz zu den bayerischen Tatorten der Mord in Hamburg für den bayerischen NSU-Untersuchungsausschuss von großer Bedeutung ist. Eventuell lassen sich hieraus auch Rückschlüsse auf die Beweggründe der Auswahl der Opfer bzw. der Tatorte ziehen.
Im Anschluss an die Bekanntgabe von Toni Schuberl fand die Zeugenvernehmung von zwei Mitarbeitern des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz statt. Aus Geheimschutzgründen erfolgte deren Befragung in nicht-öffentlicher Sitzung.
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