Einsetzung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe im zweiten NSU-Untersuchungsausschuss

Nach längeren und intensiven Verhandlungen ist es gelungen, einen gemeinsamen Untersuchungsauftrag und Fragenkatalog zu erzielen, auf den sich allen demokratischen Fraktionen geeinigt haben.

Damit der Ausschuss auch im laufenden Untersuchungsausschuss effektiv und erfolgreich arbeiten kann, ist ein Konsens der demokratischen Fraktionen hilfreich und wichtig. Deswegen bereitet eine intrafraktionelle Gruppe aus Mitarbeiter*innen der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, SPD, CSU, Freie Wähler und FDP die jeweiligen Ausschusssitzungen inhaltlich vor. Dabei werden z.B. Beweisanträge und Zeugenladungen vorab diskutiert, um etwaige politische Differenzen bereits auf dieser Ebene ausräumen zu können. Das ermöglicht dem Ausschuss bei seinen Sitzungen deutlich effektiver vorzugehen, da die zentralen Kontroversen im Vorfeld ausgeräumt wurden. Gerade vor dem Hintergrund der kurzen Zeit, die dem Untersuchungsausschuss bis zum Ende der Legislaturperiode 2023 zur Verfügung steht, ist das von zentraler Bedeutung. In besonders strittigen Fällen erfolgt jedoch eine weitergehende Diskussion auf der Abgeordnetenebene im Verlauf der jeweiligen Sitzung des Untersuchungsausschusses ebenfalls mit dem Bestreben eine Einigung zu erzielen. Den Abgeordneten sind dann jedoch zumindest die wesentlichen Gründe für gegensätzliche Standpunkte bereits vertraut und es kann leichter ein gemeinsamer Standpunkt gefunden werden.

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