Presse-Briefing Nr. 18: „Von innen nach außen“ Ermittlungen

In der 23. Sitzung des zweiten NSU – Untersuchungsausschusses des Bayerischen Landtags am 06.03.2023 stand die Vernehmung dreier Zeugen auf dem Programm.

Der erste Zeuge war als Oberstaatsanwalt bei dem Generalbundesanwalt ab 2011 unter anderem für das Strafverfahren gegen Mandy Struck zuständig. Obwohl diese unstreitig an der Unterbringung des NSU-Kerntrios bei Max Florian Burkhardt kurz nach dem Untertauchen beteiligt war, stellte Oberstaatsanwalt Schmidt das Verfahren ein. Die Taten waren im Zeitpunkt der Entscheidung bereits verjährt.

Der Zeuge schilderte, wie die Ermittlungen nach der Selbstenttarnung der Kerntrios geführt wurden. Es sei die übliche Methode angewandt worden; es sei „von innen nach außen“ ermittelt worden. „Diese Art der Ermittlungen führte dazu, dass man nach Ansatzpunkten im Umfeld der Opfer suchte. Dies konnte bei Tätern aus dem Phänomenbereich Rechtsterrorismus nicht zum Erfolg führen. Eine Lösung könnte in diesem Zusammenhang eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung rechtsextremistischer Straftaten und Rechtsterrorismus sein, die besondere Sachkunde über den Phänomenbereich hat,“ sagte Ausschussmitglied Cemal Bozoğlu.

Der zweite Zeuge des Tages war als Kriminalbeamter für die BAO Bosporus tätig und wertete erfolglos die Spur der Ceska Waffe aus. Zuletzt war ein Polizeibeamter geladen, der bereits 2003 im Rahmen der Zielfandung nach dem untergetauchten Kerntrio einen Häftling in der JVA Landsberg vernahm. Der Zeuge hatte leider keinerlei eigene Erinnerung an die Vernehmung mehr.

Die nächste Sitzung des Untersuchungsausschusses findet am Donnerstag, den 9. März 2023 14:00 Uhr mit der Einvernahme zweier Zeugen (Andreas K. und Christian W.) aus dem Bereich der rechten Szene in Bayern statt. Es handelt sich um führende Kader der rechtsextremen Szene in Nürnberg in den 90er und 00er Jahren.

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